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Regelungen betreffend die Homepage
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Wir schützen Ihre persönlichen Daten sorgfältig vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Verfälschung. Beim Beizug von Drittdienstleistern geben wir nur die jeweils nötigen Daten weiter und achten darauf, dass auch diese einen gleichwertigen Schutz garantieren. Die Aufbewahrung unserer Geschäftsdaten erfüllen die höchsten Datenschutzanforderungen "Swiss-U.S. Privacy Shield". 
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Änderungen
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1 AGB
11 Nutzung des SokratesMapConcepts - Wahrung und Würdigung des geistigen Eigentums
Das SokratesMapConcept SMC ist weltweit urheberrechtlich geschützt durch die Beschreibungen der Funktionalität, der Anwendungen und der Wirkungen des SokratesMapConcepts. Ebenso ist die generische grafische / räumliche Anordnung des Aufbaus einer SokratesKarte bildrechtlich geschützt.
Die Urheberrechte zum SMC liegen bei Thomas Braun, 8803 Rüschlikon/Zürich, der das SokratesMapConcept im Jahr 2004 entwickelt und seitdem intensiv beforscht und weiterentwickelt hat.
Mit der Verwertung der Rechte (Interlectual Properties) ist zurzeit das Institut für angewandte Morphologie GmbH beauftragt. Hier können Patente (Lizenzen) zur Nutzung des SMC erworben werden; zur Nutzung im Consulting, zur vorübergehenden Nutzung in Projekten und Anlässen, zur Nutzung als fest installiertes Kommunikations- / Konversationsdashboard, zur Integration in IT Lösungen.
Das IAM hat auch das Patent zur Qualitätssicherung von Sokratesanwendungen und SokratesMaps. Die Qualitätssicherung der SokratesKarten und deren Anwendung liegt im höchsten Interesse der Anwender. SMC verhält sich so wie ein GPS Navigationssystem: Die Qualität und Aktualität der Karten entscheidet über die Zielerreichung.
Der Schutz des geistigen Eigentums des SMC ist der Gleiche wie der eines Musikstückes, eines Theaterstückes, oder eines Musicals. Wenn das Stück öffentlich ausgestrahlt wird und damit eine potentielle Wertschöpfung (Tickets, Sponsorerfolg, u.ä..) erfolgt, wird eine Nutzungsgebühr fällig, auch nachträglich. Im Unterschied zur Musikbranche soll bei SMC nur dann ein Beitrag fällig werden, wenn auch Wertschöpfung erfolgt. Daher werden SMC Startpatente abgegeben, die sich dann langsam dem fairen Anteil von SMC an die Wertschöpfung annähern.
Beim SMC liegt die Wertschöpfung in der Verbesserung des gemeinsamen Verstehens und im Umgang mit unterschiedlichen Wahrnehmungen und Bedürfnissen, in der Überwindung von Widersprüchlichkeiten. Das führt direkt zur Schonung der Ressourcen, sowie zu Zeit- und Qualitätsgewinn, die sich dann in der Produktivität, in der Attraktivität, im ökologischen Fussabdruck, uvm. zeigen.

 

12 Lizenzen / Pricing für Projekte und Nutzung im betrieblichen Alltag
SokratesMapConcept Lizenzen sollen möglichst günstig sein. Die Höhe der Lizenz darf in keinem Fall der Grund sein, SMC nicht zu nutzen. Sollte dies dennoch der Fall sein, bitten wir um Kontaktaufnahme, wir finden eine Lösung. In der Regel kauft der Kunde ein Gesamtpaket bestehend aus SokratesMapConcept, SokratesMaps, SMC Methodenlizenz und einer wählbaren, zertifizierten IT-Lizenz. Bei kommerziellem Gebrauch ist eine User-Lizenz zur Wahrung des SMC Urheberrechts notwendig, auch wenn das SMC ohne IT genutzt wird.
Das hier downloadbare PDF beschreibt in den Grundzügen das Lizenzmodell. Mittels der Wertschöpfungskarte lassen sich SMC Nutzen und SMC Wertschöpfung visualisieren und einschätzen. Das Beispiel einer Einschätzung der Wertschöpfung wird in Kürze zur Verfügung stehen.
Das SokratesMapConcept (SMC) gibt es in Kombination mit verschiedenen Software / Cloud Lösungen. Die SMC P-Soft Lösung ist hier beschrieben.
Abs. 1
Das SokratesMapConcept (SMC) ist urheberrechtlich textlich und bildgrafisch geschützt. Mit einer SMC Lizenz erhält der Lizenzerwerber ein Nutzungsrecht am SMC für die Laufzeit. Die Laufzeit und die Kündigung richten sich nach Absatz 2, bzw. dem jeweiligen Vertrag / Offerte / Rechnung.
Abs. 2
In der Regel läuft die SMC Lizenz zu Beginn zwei Jahre. Ab dem 2. Jahr kann jeweils auf das Kalenderjahr Ende hin mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. 
Die Zahlung wird, falls nicht anders geregelt, zu Vertragsbeginn fällig. Rechnungen sind netto innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen, die Kosten für den Zahlungsverkehr werden vom Auftraggeber getragen. Bei Zahlungsverzug besteht das Recht nach einer angemessenen Mahnfrist (i.d.R. 20 Tage) das Nutzungsrecht zu stoppen.
Abs. 3
Vor Beginn einer Rechtsstreitigkeit verpflichten sich die Parteien zu einer physischen Aussprache, die nach folgenden Werten geführt wird:
1. Aufrichtigkeit zu sich selbst und anderen, 2. Gleiche Augenhöhe, 3. Ausgleich, Fairness, Gerechtigkeit, 4. Verständlichkeit / einander verstehen wollen, 5. Umsetzung der Erkenntnisse in die Tat.
Abs. 4
Ansonsten gelten die allgemeinen schweizerischen Gesetze. Gerichtsstand ist Zürich.
Abs. 5
Der Vertrag kommt mit dem Datum der ersten Nutzung des SMC zustande, also auch ohne schriftlichen Vertrag. 
Abs. 6
Wartungs- und Betreuungslösungen bei SMC in Kombination mit einer IT-Lösung:
Abs. 7
Allfällige Fehlermeldungen müssen dokumentiert zu erfolgen, damit sie auch schnell bearbeitet werden können. Bei Fehlern, welche die Hauptfunktionen beeinträchtigen, erfolgt die Reaktion innert 24 Stunden. Die  Art und Weise der Fehlerbehebung bestimmt der Lieferant.
Abs. 8
Der Firstlevel-Support liegt beim jeweiligen betreuenden Sokraten.
Der Secondlevel-Support beim Institut für angewandte Morphologie GmbH (0041 44 724 26 86).
Der Drittlevelsupport beim jeweiligen IT-Provider.
Der Hotline-Service ist von 08.00-12.00 Uhr bzw. 14.00-17.00 Uhr über die Hotline an Schweizer Werktagen gewährleistet.
Abs. 9
Alle übrigen Leistungen, die nicht im vorstehenden Text enthalten sind, sind nicht im Umfang der Wartungsleistungen sowie des Hotline-Service enthalten, so z.B.:
Haftung für Schäden und Folgeschäden resultierend aus Fehlbedienungen und Verfügbarkeitsproblemen jedwelcher Art sind ausgeschlossen. 
Abs. 10
Mit Ausnahme bei der Nutzung eines SMC Karten–Entwicklungsservers erfolgt das User Management durch den Kunden.
Abs. 11
Bei der Firma SokratesGroup c/o Institut für angewandte Morphologie GmbH liegen ausdrücklich keine Daten.
Sofern der Kunde nicht bestimmt hat wo die Daten liegen (eigener Server, fremder Server) werden die Daten von der Firma Hosteurope gehostet. Die Datensicherheit und Datenschutz regeln sich nach den Bestimmungen von Hosteurope. Die Daten liegen in der EU, genauer derzeit in Deutschland. 
Abs. 12
Bei Vertragsauflösung mit dem IT Betreiber des SokratesMapConcepts steht es dem Kunden frei die Daten als PDF auszudrucken. Die Daten werden nach Ende des Vertrages gelöscht.
Abs. 13
Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Die Kosten des Zahlungsverkehrs werden vom Auftraggeber getragen. Bei Zahlungsverzug des Kunden hat der Lieferant das Recht, die Wartungsleistungen für die Dauer des Zahlungsverzuges einzustellen, ohne dass der Kunde daraus seinerseits wiederum Rechte (wie z.B. Verrechnung, Retentionsrecht) ableiten könnte.
Abs. 14
Gewerbliche Schutzrechte Dritter: Der Lieferant sichert zu, dass seine Vertragsleistungen keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen und keine gewerblichen Schutzrechte Dritter der Nutzung der Vertragsleistungen entgegenstehen und der Auftraggeber hinsichtlich der Nutzung der Vertragsleistungen keine weiteren Lizenzen, Erlaubnisse oder Zustimmungen in Verbindung mit gewerblichen Schutzrechten Dritter benötigt; Der Lieferant verpflichtet sich, den Auftraggeber uneingeschränkt von sämtlichen Klagen, Forderungen, Kosten, Belastungen, Verlusten, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüchen und Aufwendungen freizustellen, die auf einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Dritter durch die Vertragsleistungen beruhen oder mit ihr in Verbindung stehen.
Abs. 15
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kunde kann jede einzelne unter Ziff. 3 vorstehend aufgeführten Wartungsleistungen, unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten per Ende eines Kalenderjahres, schriftlich kündigen; andernfalls verlängert sich der Vertrag um ein Jahr.
Abs. 16
Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. So sind insbesondere auch die Ansprechpartner gemäss Ziff. 2 vorstehend zeitnah schriftlich mitzuteilen. Die Verträge müssen nicht handschriftlich unterzeichnet sein - Bestätigungen per Email mit entsprechendem Wortlaut sind ausreichend.
Abs. 17
Sollten Teile des Vertrages sowie dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so haben die Vertragsparteien den Vertrag so anzupassen, auszulegen und anzuwenden, dass der mit dem nichtigen oder rechtsunwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck soweit als rechtlich zulässig erreicht wird. 
 

 

13 ECOSYSTEM Regelungen
131 Botschafter
Botschafter haben sich aus freien Stücken entschieden die Mission des SokratesMapConcepts zu unterstützen, in dem sie davon anderen erzählen, selber Anwender sind, auf Anwendungsmöglichkeiten aufmerksam machen, Leads vermitteln. Botschafter können sich auch zu Consultants, Co-Creators, Bildungspartnern entwickeln.
Zum Botschafter Paket gehören attraktive Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitnutzung von Ressourcen.
Botschafter können jederzeit per Email ihren Status als Botschafter wiederrufen und ihr Profil löschen lassen.
132ff Anwender, Consultants, Co-Creator, ... Regelungen folgen

 

Regelungen zu folgenden Themen sind im Aufbau:
Teilnahme an Schulungen und Events / Meetings
Regelungen folgen
Following Agreements are under construction
Consultancy agreement
Consultancy terms and conditions
Copyright notice
EULA (End user legal Agreement)
Legal Disclaimer
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